Mitmachen und mitgestalten: Jetzt für Mitgliederrat oder Ehrenrat bewerben
Der Mitgliederrat dient als Anlaufstelle für vereins- und mitgliederrelevante Themen und soll künftig mit einem quartalsweisen Teilnahmerecht an den Vorstandssitzungen ausgestattet sein. Ziel ist es, den Dialog zwischen Mitgliedschaft und Vereinsführung zu fördern und wichtige Impulse aus dem Vereinsleben strukturiert einzubringen. Der Rat besteht aus mindestens drei und maximal sieben Personen, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Zwei dieser Mitglieder sollen dem Kreis der Ehrenmitglieder angehören, eine weitere Person muss seit mindestens zehn Jahren Vereinsmitglied sein. Für die übrigen Mitglieder gelten – abgesehen vom Mindestalter von 16 Jahren – keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden rückt das nächste Mitglied der Wahlliste nach.
Der Ehrenrat hingegen übernimmt eine vermittelnde und überprüfende Funktion innerhalb des Vereins. Er setzt sich aus drei Personen zusammen, von denen mindestens eine seit über 40 Jahren Vereinsmitglied ist. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Wahl in dieses Gremium ist eine mindestens 25-jährige Vereinsmitgliedschaft. Der Ehrenrat entscheidet unter anderem über vereinsinterne Streitfälle, prüft Maßnahmen wie Vereinsausschlüsse und kann in bestimmten Fällen die Einberufung einer Mitgliederversammlung veranlassen. Mitglieder des Ehrenrats dürfen kein weiteres Amt im Verein ausüben. Die Amtszeit beträgt vier Jahre; auch hier rückt bei Ausscheiden das nächste Mitglied für die verbleibende Amtszeit nach.
Bewerbungen sind bis spätestens 25. Mai 2025 (Eingang bei der Geschäftsstelle) an die E-Mail-Adresse mitglieder@tsg-hoffenheim.de. schriftlich einzureichen. Erforderlich sind dabei folgende Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Mitgliedsnummer, Unterschrift sowie die Angabe, für welches der beiden Gremien kandidiert wird.

