Anfahrt und Parken

Adresse: Am Borussiapark, 41179 Mönchengladbach

Bitte nutzt die Autobahnausfahrt „MG-Holt“.

Busse und 9-Sitzer:

Busse und 9-Sitzer parken auf dem Gästebusparkplatz „Bushalt Süd“, die Zufahrt erfolgt über die Helmut-Grashoff-Straße.

Die Parkgebühren betragen 30€ für Busse und 7€ für 9-Sitzer.

PKW:

Für anreisende PKW gibt es keinen gesonderten Gästeparkplatz. Geparkt werden kann auf den Parkplätzen P4 bis P8 für 7€. Die Anreise erfolgt über die A61, Abfahrt „MG-Nordpark“.

Bahn:

Gästefans wird generell die Anreise über MG-Rheydt Hbf empfohlen. Die Eintrittskarte berechtigt zur freien Hin- und Rückfahrt im VRR und AVV.

Weitere Informationen

Fanutensilien:

Beim Gastspiel in Mönchengladbach sind folgende Materialien im Gästeblock erlaubt:

  • Fahnen (bis 1,5m Stocklänge)
  • Doppelhalter
  • Fanclubbanner und Zaunfahnen

Stadionöffnung und Tageskasse:

Das Stadion wird 120 Minuten (13:30 Uhr) vor dem Spiel geöffnet.

Es wird vor Ort keine Tageskasse geben.

Eingang und Blöcke:

Sowohl die Stehplätze als auch die Sitzplätze (Reihe 33-36) befinden sich in Block 6. Es herrscht freie Platzwahl bei den Sitzplätzen.

Bitte beachtet, dass es zu Sichtbehinderungen durch Fahnen kommen kann.

Gastronomie:

Speisen und Getränke können bar und mit Karte (EC- und Kreditkarte, Smartphone) bezahlt werden.

Die Mitnahme von nichtalkoholischen Getränken im 0,5l Tetra Pak ist erlaubt.

Taschen und Rucksäcke:

Rucksäcke und Taschen (größer DIN-A4) an der Asservatenkammer am Gästeeingang abgegeben werden. Eine weitere, größere Asservatenkammer („Gepäckbox“) befindet sich neben dem „Eingang Ost“, in unmittelbarer Nähe zum Gästeeingang.

Promillegrenze und Cannabiskonsum:

Es besteht eine Promillegrenze von 1,1. Unabhängig davon kann Personen, die sich aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum auffällig und ausfallend verhalten, der Einlass verwehrt werden.

Neben dem gesetzlich untersagten Konsum von Cannabis in und um Sportstätten bleibt im BORUSSIA-PARK auch das Mitführen von Cannabis und anderen Rauschmitteln untersagt. Der Ordnungsdienst übergibt festgestellte Personen zur Überprüfung der mitgeführten Menge an die Polizei und erteilt ein Tageshausverbot.

Daten & Fakten zum Spiel »

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